Fiktiver Artikel für das Fach Boulevard

Wenn das System versagt, wird kein Opfer gefragt

KÖLN – Eigenjustiz von Sabrina K. (24) erschüttert Justiz in Deutschland. Dieter T. (42) ist nach Freispruch wegen einer angeblichen Vergewaltigung mit mehreren Messerstichen hingerichtet worden! Staatsanwaltschaft zeigt sich betroffen und räumt Fehler ein. Doch die Frage bleibt: Hat Sabrina K. ihre eigene Gerechtigkeit durchgesetzt?

Fiktiver Boulevard-Artikel von Julian Post für das Fach „Ressortjournalismus Boulevard“.
Namen, Orte und Handlung sind ausgedacht, Zufall und basieren nicht auf realen Ereignissen.

Es ist 2012 und Sommer in der Stadt. Sabrina K. und ihre Freundin Claudia M. (23) genießen das Wetter am Fühlinger See in Köln. Die beiden jungen Frauen sonnen sich und gehen im See baden. Sie erholen sich von den vergangenen Uni-Klausuren. Claudia bemerkt ihren Nachbarn Dieter, der am See spazieren geht. Sie lädt ihn ein, sich es im Gras auf der Wiese gemütlich zu machen. Gegen 18 Uhr macht sich Claudia auf den Weg zu ihrem Freund und verlässt ihre Freundin Sabrina und ihren Nachbarn. Was die beiden Frauen nicht ahnen, Dieter T. hat etwas Schlimmes im Sinn.

Fiktiver Artikel für das Fach BoulevardClaudia ist gerade außer Sichtweite, da fällt Dieter T. über sein Opfer brutal her. Erst schlägt er Sabrina fast bewusstlos, dann vergewaltigt er sie. Ihr fehlt der Atem, um nach Hilfe zu schreien. Aus Angst vor weiteren Schlägen hält sie still und wartet, bis es vorbei ist. „Das Schlimmste war“, wird Sabrina viele Male vor Gericht erzählen, „dass dieses Schwein mir zum Abschluss auf den Mund küsste.“
Über zwei Stunden liegt Sabrina blutend und nackt auf der Wiese und rührt sich nicht. Dieter T. hat sie benutzt, vergewaltigt, und wie Müll liegen lassen. Erst langsam rappelt sie sich auf. „Ich war verletzt, habe geblutet“, wird sie vor Gericht aussagen.

Wer ist hier angeklagt?

Letzte Woche saß Sabrina wie ein kleines Mädchen im Gerichtssaal. Die Augen rot und auf der Stirn sind noch die Narben von den Schlägen zu sehen. Es ist ihr anzusehen, dass sie kein weiteres Kreuzverhör übersteht. Ihr Anwalt Mark Walter (49) fragt immer wieder: „Wer ist hier eigentlich angeklagt? Sie oder er?“ Alles, was Sabrina wollte, war Gerechtigkeit. Doch die Staatsanwaltschaft beginnt Misstrauen gegen Sabrina aufzubauen. Was folgt, ist gespenstisch und ein weiterer Schlag für das Opfer. Dieter T. wird frei gesprochen.

„Es kann nicht geklärt werden“, sagt Richter Manfred Groß (55), „dass Sabrina K. nicht mit einvernehmlichem Geschlechtsverkehr einverstanden gewesen ist.“ Im Saal 304 des Oberlandesgerichts herrscht Fassungslosigkeit. Nur auf der Anwaltsbank bei Dieter T. werden Schultern geklopft und Hände geschüttelt. Er verlässt grinsend und als freier Mann den Gerichtssaal. Für Sabrina stand fest, diesen Augenblick vergisst sie nicht.

Das Gericht konnte keine Beweise finden, dass Sabrina tatsächlich das Opfer einer Vergewaltigung wurde. Dieter T. sagte aus, dass sich Sabrina „an ihn ran gemacht hätte“, ihn verführt hätte, damals an dem See. Sabrina muss Fragen beantworten wie, „was haben sie eigentlich an gehabt?“ und „warum sind sie erst zwei Tage später zur Polizei gegangen?“ Der Anwalt von Dieter T. ist darauf trainiert Sabrinas Glaubwürdigkeit anzuzweifeln, und ihre Würde zu ignorieren.

Wo beginnt Gerechtigkeit?

Gestern Morgen wurde Sabrina K. nun selber festgenommen. Sie gestand noch am Mittag, dass sie Dieter T. in der Nähe eines Parks auflauerte und mit mehreren Messerstichen verletzte. Sie ließ ihr Opfer blutend und hilflos im Park liegen, wo es an den schlimmen Wunden langsam verblutete. Sabrina K. sagte bei ihrer Festnahme am Donnerstagmorgen, dass sie nicht versteht, wie er ihr das antun konnte. „Im Park, auf der Lichtung, dort begann meine eigene Gerechtigkeit.“ Sie ließ sich ohne Gegenwehr von der Polizei abführen. „Ich hätte nie gedacht, dass ich so etwas kann.“ Ihr laufen Tränen die Wangen herunter.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Es ist davon auszugehen, dass Sabrina K. mit keinem milden Urteil zu rechnen hat. Ihr wird vorgeworfen, die Tat geplant zu haben. Sie hat Dieter T. bis in den Park verfolgt, ihm aufgelauert und zugestochen. „Das alles tat Sabrina K. mutwillig und im vollen Bewusstsein“, sagte ein Justizsprecher gestern Mittag. Die Vorwürfe, Justiz und Polizei haben zu „schlampig“ gearbeitet, als es um die Verhandlung von Dieter T. ging, blieben unkommentiert.

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